Heute muss sich im Durchschnitt aller Heime in Deutschland eine Nachtwache um 50 alte und kranke Menschen kümmern. Vor 20 Jahren lag dieser Personalschlüssel noch schätzungsweise bei 1 : 40. Eine genaue Erfassung dieser Entwicklung könnte ein spannendes Thema für die Pflegewissenschaft sein.
Dass Heime derart an den Nachtwachen sparen liegt zunächst einmal daran, dass es bisher keinen Mindesstandard für den Nachtdienst gibt. Vorgeschrieben ist lediglich die ständige Präsens einer Pflegefachkraft. Außerdem haben Heime in der Nacht keine Kontrollen zu befürchten. Weder Heimaufsicht, noch MDK noch Angehörige sehen, was sich in den Nächten dort abspielt. Mit einer Ausnahme. In Baden-Württemberg hatte die Heimaufsicht gegen eine Einrichtung geklagt, wegen des ungenügenden Personalschlüssels. In einem langwierigen Verfahren erwirkte sie, dass pro 50 Bewohner eine Pflegefachkraft im Nachtdienst einzusetzen ist. Die Begründung zu diesem Urteil des VG Sigmaringen vom 31.1.2007, 1 K 473/05 , macht deutlich, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Seitdem gilt in Baden-Württemberg die 1: 50 Fachkraftbesetzung im Nachtdienst. Die anderen Bundesländer nehmen sich daran kein Beispiel, vielmehr verweist man dort auf §75 SGB XI, Pflegesatzvereinbarungen (Rahmenverträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern). In diesen Vereinbarungen kann zumindest die Heimaufsicht nachschauen, wie viele Pflegekräfte pro Nachtdienst eingeplant sein müssen.
Hier der bayerische Rahmenvertrag für den Bereich vollstationäre Pflege (siehe § 75) :
Pflege und Wohnqualitätgesetz Bayern:
- Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen geschützt werden
- Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner sollen gewahrt und gefördert werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass eine humane und aktivierenden Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleistet wird.
Angeschichts der Personalbesetzung sind das reine Wunschvorstellungen, zumal vom Gesetzgeber kein Prüfverfahren vorgesehen wurde, mit dem die Umsetzung dieser Ziele festgestellt werden können.
Bei einer Pflegeveranstaltung in Neuss verwies Gesundheitsminister Gröhe auf die Zuständigkeit der Länder. Einigen war es offenbar neu, dass nicht die Politiker sondern die Vertreter der Leistungsanbieter, also die Heimträger gemeinsam mit den Kassen die Personalschlüssel und anderes festlegen. Wir haben im vergangenen Jahr in einem umfangreichen Positionspapier zur Personalsituation, das Zustandekommen der Personalschlüssel aufgezeigt, für die keine Land eine plausibel Berechnungsgrundlage vorweisen kann. Nicht der tatsächliche Personalbedarf, gemessen an der Leistung, auf die Pflegebedürftige ein Anrecht haben, wird dabei berücksichtigt, sondern ausschließlich die Kosten. Wie teuer darf ein Pflegeplatz maximal sein? Alleine um diese Frage ging es bisher, sowohl auf bundepolitischer wie landespolitischer Ebene.
Kann sich jemand an eine Gesundheitsministerin, einen Gesundheitsminister erinnern, die/der nicht für einen ausreichenden Personalschlüssel gewesen ist? Letztlich sind alle immer wieder an der Frage der Kosten hängen geblieben. Seit 20 Jahren hören sich die Reden und Ausreden von Gesundheitspolitikern gleich an. Für Bund und Länder hat sich die Pflegeselbstverwaltung, die sich aus Vertretern der Kassen und der Leistungsanbieter (Trägervertreter von Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Parität, ZWIST (jüdische Gemeinden) sowie des BPA (Bundesverband privater am Anbieter sozialer Dienste) zusammensetzt, durchaus bewährt. Wer wäre besser geeignet darauf zu achten, dass die Pflegekosten stabil bleiben? Bislang haben die Beteiligten alle Bemühungen um einen angemessenen Personalschlüssel in der Pflege zu verhindern gewusst, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Empfehlenswert an dieser Stelle, die Ausführungen von Werner Kollmitz zur Pflegeselbstverwaltung sowie seine Schreiben an die politisch Verantwortlichen.
Warum halten die Pflegekassen den Daumen auf dem Personalschlüssel ?
Vertreter der Pflegekassen, die diese Verhandlungen leiten, haben in erster Linie die Leistungssätze im Blick. An dieser Stelle kommt sehr wohl die Bundespolitik ins Spiel, die diese festlegt. Erst vor wenigen Tagen wurde eine Erhöhung der Leistungs- und Beitragssätze verabschiedet. Ein Teil dieser Mehreinnahmen soll der Aufstockung der Betreuungskräfte nach §87b dienen. Bei seiner Erklärung, dass alleine die Länder für die Personalschlüssel verantwortlich sind, vergaß Gesundheitsminister Gröhe zu erwähnen, dass die Vertreter der Pflegekassen in dem ihnen von der Bundespolitik gesteckten Rahmen, verhandeln.
Warum zeigen die Trägervertreter kein Interesse an einem höheren Personalschlüssel ?
Um das zu verstehen müsste man auf die Historie zurückgreifen. Angefangen vom Verständnis des Dienstes am Nächsten, erbracht für ein „vergelts Gott“, bis zu den heutigen Wirtschaftsunternehmen, die mit anderen in Konkurrenz stehen. Je nach Region versucht ein Träger den anderen kostenmäßig zu unterbieten, dass heißt mit weniger Personal auszukommen, wie die Konkurrenz. Wer die Wahl hat, zwischen mehreren Heimen bevorzugt in der Regel das günstigere. Hinzu kommt die zunehmende Schwierigkeit, Personal zu finden. Viele Einrichtungen haben große Probleme dem verhandelten Personalschlüssel zu entsprechen. Diese können oder wollen sich gar nicht vorstellen, noch mehr Personal vorhalten zu müssen. Das erklärt, warum die Trägervertreter der Einrichtungen nicht das geringste Interesse an besseren Personalschlüsseln zeigen.
Darum bleibt den Organisationen und Personen, die sich uneigennützig und unabhängig für das Wohl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen einsetzen, keine andere Wahl, als den Druck gegen diese „Mauer des Schweigens und Wegsehens und Verschleierns“ zu erhöhen. Der Unwille und das Aufbegehren wächst. Und das ist gut so!!!
Die Pflegeethik Initiative hat im Juni 2019 eine Engagementkampagne gestartet.
Wie ist denn der gegenwärtige Nachtdienstschlüssel in der Einrichtung? Gibt es vom Land eine Vorgabe und wenn ja, welche?
Hallo ich bin als Pflegekraft tätig und habe jetzt schon mehrfach die Situation gehabt, zu dritt statt zu viert den Nachtdienst bestreiten zu müssen. Das Problem, wir haben die PDL drauf angesprochen nichts ist passiert. Wir haben die Heimleitung darauf angesprochen, nichts passiert. Wir haben als Nachtdienst eine offizielle Überlastungsanzeige abgeben und um ein Nachtwachen-Gespräch gebeten, nichts passiert. Wir haben offiziell schriftlich der Heimaufsicht eine Überlastungsanzeige geschrieben, nichts passiert.
Ohne konkrete Punkte zu kennen, kann hier zunächst nur pauschal geantwortet werden. Erste Adresse bei Beschwerden ist die Pflegedienstleitung. Reagiert diese nicht oder nicht zufriedenstellend, sollte das Problem der Heimleitung vorgetragen werden. Sieht auch diese keine Veranlassung Abhilfe zu schaffen, sollte die Heimaufsicht eingeschaltet werden. In allen Fällen, in denen sich eine Nachtwache einer zu großen Verantwortung ausgesetzt sieht und aufgrund einer zu geringen Personalbesetzung die Sicherheit der Bewohner nicht gewährleisten kann, ist sie sogar verpflichtet – darauf zu bestehen, dass mehr Personal eingesetzt wird.
Ich erinnere hier an eine Pflegefachkraft, die kurzfristig von einer Zeitarbeitsfirma für den Nachtdienst geordert wurde. Als dieser bei Dienstantritt erfuhr, dass er ganz alleine für rd. 40 Bewohner des Heimes zuständig sei, von denen er keinen einzigen kannte, lehnte er die Verantwortung ab und fuhr wieder nach Hause. Die Pflegedienstleitung musste dann selbst die Nachtwache übernehmen. Leider gibt es viel zu wenige Pflegekräfte, die den Mut oder besser gesagt, das Verantwortungsbewusstsein haben, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Nur deshalb überhaupt können Heime mit einer viel zu geringen Personaldecke kalkulieren.
Hallo habe persönlich Probleme mit dem Personalschlüssel für das Heim in dem ich arbeite:An wenn kann ich mich wenden?