Baden Württemberg, August 2019: Ein Heimbetreiber will die Personalvorgabe, 1:45 der Landesregierung, nicht akzeptieren und weigert sich die Nachtdienste mit 2 Pflegekräften für 56 Bewohner zu besetzen. Mit Verweis auf die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, welche die Landespersonalverordnung einräumt, versuchte er zunächst die Heimaufsicht und das Regierungspräsidium zu überzeugen, dass eine Nachtwache ausreicht. Vergeblich. Jetzt ist er zum Glück auch vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht hat entschieden, dass eine Nachtwache für 56 nicht ausreicht, um die Sicherheit der Heimbewohner im Nachtdienst gewährleisten zu können.
Angesichts der Halbherzigkeit der Landesregierung bei der Festlegung der Personalverordnung, kann das Gerichtsurteil als Lichtblick gewertet werden. Zumal mit diesem Urteil, den häufig erlebten Versuchen, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, ein Riegel vorgeschoben wird. Das Ministerium in Baden-Württemberg konnte sich schon 2016 nicht durchsetzen gegen über den Heimbetreibern. Diese waren bestenfalls bereit der Regelung 1:45 zuzustimmen und dies auch nur, wenn Ausnahmen möglich bleiben. So einigte man sich auf einen Kompromiss, bei dem vor allem die Kosten und nicht die Sicherheit und das Wohl der Pflegebedürftigen im Vordergrund standen. Mehr dazu siehe
Abgesehen von Bayern und Baden-Württemberg, hat bisher noch kein Bundesland einen Nachtdienstschlüssel festgelegt. In 14 Bundesländern wird also nach wie vor im Schnitt nur eine Nachtwache für 50 Bewohner eingesetzt. Selbst deutlich schlechtere Besetzungen sind möglich, weil es schließlich keine Vorschriften gibt. Dort wo verbindliche Vorgaben fehlen, müssen Richter eigene Maßstäbe anlegen, wenn zum Beispiel in der Nacht etwas vorgefallen ist und Menschen zu Tode kamen. Sofern es nicht gerade lichterloh brennt, kommen Ereignisse, die sich während der Nachtdienstzeiten in den unterbesetzten Heimen abspielen, leider selten ans Licht.
Die Pflegeethik Initiative Deutschland e.V. hat eine Rechtsoffensive für Pflegebetroffene ins Leben gerufen. Wir dürfen nicht hinnehmen, das unsere alten und kranken, ruhig gestellt und fixiert oder in ihrer Sterbestunde alleine gelassen werden.
Ich bin als Pflegehelferin in einer Einrichtung mit Korsakovpatienten seit März 2024.Ich soll im April für 25 Bewohner alleine Nachtdienst verrichten ohne Notknopf mit Verabreichung zwar von vorsortierten Medikamenten über die ich aber keine Kenntnis besitze.Zuckerkranke Patienten und 2 weiblichen Bewohnern und 23 männlichen Bewohnern. Erlaubt als Pflegehelfer oder nicht.