Beschwerdestellen für Pflegepersonal

Pflegekräfte, die eine Unterbesetzung des Nachtdienstes nicht länger hinnehmen wollen,  sollten zunächst folgenden Beschwerdeweg wählen:
1. Mündliche Benachrichtigung der Pflegedienstleitung,  mit der Bitte um (sofortige bzw. längerfristige) Unterstützung, je nach Situation.
Bleibt diese Benachrichtigung ohne Erfolg:
2. Schriftliche Darstellung der Mangelsituation: Überlastungsanzeige, ggf. konkrete Gefahrensituationen herausstellen, Unzufriedenheitsbekundungen  von Bewohnern, Auflisten von Pflegemaßnahmen und anderen   Arbeiten,  die aus zeitgründen nicht durchgeführt werden können.  Weisen Sie Ihre Vorgesetzten darauf hin, dass Sie wahrheitsgemäß dokumentieren werden.

Wenn keine angemessene Reaktion erfolgt,  können Sie sich je nach Situation an folgende  Stellen wenden:

1.)  Staatl. Amt für Arbeitsschutz   Beispiel  NRW

Dieses Amt überprüft die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit Dienstplänen und geht Anzeigen der Mitarbeiter oder der Mitarbeitervertretungen nach.

  • Arbeitszeiten über 9 Stunden erfordern eine Pausenzeit von 45 Minuten
  • Arbeitszeiten unter 9 Stunden erfordern eine Pausenzeit von 30 Minuten, jeweils aufteilbar  in 15 Minuten Taktpausen
  • Maximale Arbeitszeit 10 Stunden

Anmerkung:  Es ist unüblich, dass sich Mitarbeiter an diese Behörde wenden, aber durchaus zu empfehlen. Vor allem wenn die Nachtdienstbesetzung das Einhalten von Pausen unmöglich macht und die Heimleitung kein Verständnis für diesbezügliche Hinweise von Mitarbeitern zeigt.   

2.)  Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen

Überprüft geeignete Pausenräume, Ausstattungen (Möblierung/Licht/Klima) im Interesse der Arbeitskrafterhaltung der Mitarbeiter.
Ratsam für den Fall, dass von den Nachtwachen erwartet wird, die Pausen im Dienstzimmer zu verbringen, wo kein Abschalten möglich ist. 

3.)  Heimaufsicht der jeweiligen Region             Beispiel Düsseldorf
Sie stellen die Forderung nach ausreichenden Nachtdienstkräften im Sinne einer Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner;
Es muss immer ein Nachdienst vorhanden sein – auch in den Pausen.

In jedem Falle einer Anzeige von Mitarbeitern oder MAV/Betriebsrat,  müsste die Heimaufsicht die Dienstpläne prüfen, nicht nur in Stichproben sondern  tatsächliche Dienste.  Ferner müsste sie prüfen ob die auf den Dienstplänen angegeben, tatsächlich im Dienst waren und es sich bei den als Fachkraft ausgewiesenen tatsächlich um Pflegefachkräfte handelt.    Im weiteren ist es Aufgabe der Heimaufsicht zu prüfen, ob die tatsächliche  Nachtdienstbesetzung der im Pflegesatz verhandelten entspricht.   Die Heimaufsicht müsste über die genehmigten Stellen aus den Pflegesatzverhandlungen informiert sein.   Dabei sind die Nachtdienste separat ausgewiesen und meist auch in der Vergütungsvereinbarung vertraglich, schriftlich festgelegt, das heißt, dass dann diese Stellen auch über die Pflegesätze von den Bewohnern bezahlt werden.  Sind die ausgewiesenen Nachtwachen nicht vorhanden, kann das Heim wegen Betrug belangt werden.

Anmerkung: Warum darf nur  der Heimaufsicht bekannt sein, wie viele Pflegekräfte im Nachtdienst – verhandelt wurden, nicht jedoch Mitarbeitern, Angehörigen und Bewohnern?   Warum wird daraus ein Geheimnis gemacht?    Wie Heimaufsichten mitunter auf Anzeigen reagieren, kann ebenfalls am Beispiel des BRK Heimes gezeigt werden.   In der Regel werden Anzeigen von Mitarbeitern jedoch zumindest ernst genommen und überprüft.  Werden Abweichungen festgestellt  erhält das Heim normalerweise eine Aufforderung die Dienste den Vorgaben entsprechend zu besetzten.  Strafen bei Zuwiderhandlung sind nicht vorgesehen.   Die Heimaufsicht sieht sich überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nicht einmal die Anzeigenden erfahren, das genaue Ergebnis von Überprüfungen.  In den vielen Fällen, in denen der Pflege-SHV stellvertretend für Mitarbeiter, die sich hier gemeldet haben, Anzeige bei der Heimaufsicht erstattet hat,  bekamen wir in aller Regel die Antwort, dass bzw. wann eine Überprüfung stattgefunden hat,  sich jedoch die von uns erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hätten.  Oder es wird erklärt, die Einrichtung sei angewiesen worden, die festgestellen Mängel  zu beheben.   

4.)  Betriebsrat und Mitarbeitervertretungen
Diese haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls die Verpflichtung, sich um die Belange zum Schutz der Beschäftigten zu kümmern.  Mitarbeiter, die sich mit Beschwerden an den Betriebsrat/MAV wenden, können dabei anonym bleiben, Informanten müssen nicht benannt werden.

Erfahrungen:  Da die Mitglieder des Betriebsrates in der Regel zugleich ArbeitnehmerInnen sind, also  in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, kommt es sehr auf die Zivilcourrage der gewählten Personen an. Uns ist kein Fall bekannt in dem sich der Betriebsrat/MAV standhaft auf die Seite von Nachtwachen gestellt hat und gemeinsam mit diesen die Heimleitung überzeugen konnten, mehr Personal im Nachtdienst einzusetzen.  Im Falle des BRK Heimes  hat sich der Betriebsrat sogar deutlich gegen die beiden Nachtwachen gestellt, die eine Besetzung mit nur drei Pflegekräften für nicht verantwortbar hielten.

Funktion unseres Vereins
Die Pflegeethik Initiative versteht sich nicht als Beschwerdestelle und ist auch nicht autorisiert, angezeigte Sachverhalten zu überprüfen.  Mitarbeiter und Angehörige die sich an uns wenden, hatten sich vorher in der Regel bereits an die Heimleitung und Mitarbeitervertretung gewandt und wollen wissen, was sie denn nocht tun können.  Selbstverständlich versuchen wir jedem, der uns um Rat und Hilfe bittet, wenigstens einpaar sachdienliche Hinweise zu geben.  Insgesamt ist die Situation jedoch höchst unbefriedigend.


 

Der Verein hat im Juni 2019 eine Engagementkampagne gestartet.   Machen Sie mit. Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns für  eine menschenwürdige Pflege  und organisieren Sie sich hier:

https://pflegeethik.zusammenhandeln.org/anmelden

17 Kommentare

  1. Im Grunde können Sie die Fragen ja selbst beantworten. Wer Aufgaben übernimmt, für die er nicht qualifiziert ist, macht sich ebenso mit schuldig, wenn etwas passiert, wie derjenige der die Arbeitsanweisung dazu gibt.

  2. Hier eine etwas verspätete Antwort: Für die von Ihnen aufgezählten Arbeiten müsste das Heim Hauswirtschaftskräfte einsetzen. Sollten Sie regelmäßig angehalten werden, hauswirtschaftliche Arbeiten zu machen, können sie das der Heimaufsicht melden. Denn für Betreuungskräfte gibt es extra Geld – eben genau damit ein Minimum an menschlicher Betreuung und Kommunikation mit den Bewohner stattfindet.

  3. Wie kann es sein, dass Pflegepersonal so ausgenutzt werden. Bei uns werden weder Ruhezeiten von Elf Std eingehalten noch ewig lange Dienste.
    Ein Beispiel: Habe heute Doppeldienst einmal von 7 bis 10 Uhr und dann von 16 Uhr bis 21 Uhr und morgen Früh kann ich schon um 7 Uhr morgens beim ersten Kunden sein. Dass sind keine 11 Std, sorry. Dann geht es weiter am nächsten Tag habe ich Frühdienst bis von 7 Uhr 16 : 30 Uhr mit ner halben Std Pause. Geht’s noch. Hab aber nur ne 2/4 Stelle. Habe grundsätzlich, wenn ich We Dienst habe Doppeldienst, nur weil ch keine Kinder haben konnte. Ich fühl mich nicht wie ein Angestellter sonder wie ein Sklave. Aber der Witz ist die Verwaltung, Chef und PDl haben am We frei. Ha Ha

  4. Guten Tag,
    ist es zulässig, dass Betreuungskräfte in einem Altenheim seit Monaten vorwiegend für hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Frühstück machen, Essen ausgeben, spülen etc.) herangezogen werden, wobei kaum bis keine Zeit für die Betreuung der Bewohner übrig bleibt?
    Kann ich als Betreuungskraft auch Einträge schreiben, dass ich keine Zeit für die mir anvertrauten Bewohner hatte?
    Über eine Information wäre ich dankbar.

  5. darf man ohne Schule, schickt Leitung sein, medizin verteilen, BTM buch schreiben, i.M sprizr machen ? in gleich Hause, dürfen 3 Bewohner in ein zimmer schlafen ? ohne bad ohne Toilette ??

  6. In diesem Heim möchte wohl niemand leben oder arbeiten. Es ist zwar nicht verboten nachts Bewohner zu waschen, aber dass dies von Heim-/Pflegedienstleitung verlangt wird, sollte bei der Heimaufsicht angezeigt werden. Ich hoffe, Sie bleiben standhaft und lassen sich nicht zwingen, Bewohner aufzuwecken um sie zu waschen oder Kompressionsstrümpfe anzuziehen.

  7. Guten Morgen ,
    ich habe eine Frage . In wie weit ist es zulässig dass Bew. Ab morgens um 4 oder 5 Uhr gewaschen oder geduscht werden . Ich arbeite in einem Heim wo es verlangt wird . Ich habe mich dazu geweigert und man verlangt es trotzdem von mir . Mit der Begründung der nachtdienst habe nichts zu tun und zwei Leute im Frühdienst für 19 Bewohner davon 3 definitiv selbständig sind wären zu viel .
    Bei einem bei der morgens um 6 Uhr zur Dialyse abgeholt wird kann ich das verstehen und ist auch nichts dagegen einzuwenden aber nicht bei dem Rest . Es wird auch verlangt das die kompressionsstrümpfe morgens ab 5 Uhr angezogen werden . Ich wäre ihnen über eine kurze Rückmeldung dankbar . Sollte sich nichts ändern würde ich sie dann einschalten .
    Mit freundlichen Grüßen
    Fr. N.S

  8. Quereinsteiger ist kein Beruf. Ich nehme an, Sie haben irgendeine pflegerischen oder medizinische Ausbildung. Falls nicht, sollte man die Einrichtung anzeigen.

  9. wie kann es sein das Quereinsteiger nach paar Tagen Insulin spritzen dürfen Tabletten ausgeben und Pflaster kleben. Ich bin Quereinsteiger und muste das alles in einer Dement Einrichtung machen

  10. Es kommt auf die Vertragsregelung mit den BewohnerInnen an. Grundsätzlich muss immer eine Fachkraft erreichbar sein. Wenn Sie die Verantwortung für die Nachtschicht ablehnen, sollten Sie das schriftlich tun und dabei erklären, dass sollte etwas in Ihrer Nachtwache passieren, Sie erklären würden, den Betreiber der Einrichtung darauf hingewiesen zu haben, dass er das Risiko trägt.

  11. Ich arbeite als Helfer im betreuten Wohnen. Muss morgen Nachtschicht machen gegen meinen Willen. Darf ich allein als Helfer Nachtschicht machen?

  12. Unsere Pflegeeinrichtung ist mit Personal unterbesetzt,Inder Regel 2 Kräfte im FD , da ist richtige Pflege nicht möglich, PDL ,QM, Heimleitung sind alles PFG , werden aber im Pflegeschlüssel geführt , springen nicht ein…

  13. Bei uns ist es genauso.
    Und vorallem Spätdienst bis 21Uhr und nächsten Tag um 6Uhr wieder auf der Matte stehen.

  14. Die Dienstpläne bei uns sind unzumutbar aber es scheint keinen zu interessieren. Die Dienstpläne werden dauernd geändert und auch wenn man frei hat oder krank ist, wird man ständig angerufen. Man kann nichts planen und auch wenn man die Leitung darauf aufmerksam macht tut sich nichts. Zuschläge werden nicht ausbezahlt und Zeitjournale kriegt man auch nur wenns der Leitung passt.

  15. Zur Zeit besteht ein grosser Bedarf Pflegefachkräfte zu bekommen. Als Pflegefachkraft die bald in Rente geht, wundert mich das nicht. Teilweise macht man alleine einen Dienst,aber die pflegerische Tätigkeit bleibt gleich. Bei Beschwerden kommt dann noch die Heimaufsicht oder der MDK um zu kontrollieren. Es wird nicht nachgefragt wieviele im Dienst sind. Neben der Pflege müssen Fachkräfte in unserem Heim auch noch die WB Küche machen. Macht man dann einen Fehler wird man zur Rechenschaft gezogen. Wie soll man sich dagegen wehren? Teilweise kann ich die jungen Pflegekräfte verstehen, die sich einen anderen Beruf suchen.
    Wie kann man eine Lösung finden für dieses Problem?
    Mein Kommentar dazu ist: Es muss eine grosse Änderung in Heimen geschaffen werden.

Schreibe einen Kommentar zu mona

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*