Bayern legt Nachtwachenschlüssel fest

Anfang Dezember 2014  hat der Pflege-SHV die in den 16 Bundesländern zuständigen MinisterInnen angeschrieben und auf die Situation im Nachtdienst hingewiesen.  Lesen Sie hier das Schreiben vom 05122014 an die bayerische Staatsministerin Huml.  Ob dieses Schreiben den Anstoß gab nun tatsächlich unverzüglich tätig zu werden, wir vermuten es.  Denn seit meinem Gespräch mit dem lt. Ministerialrat, Dr. Opolony, im März hatten wir nichts mehr gehört.  Dabei hatte dieser erklärt, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereits eine Untersuchung der Nachtdienstbesetzung veranlasst habe und die Ergebnisse derart eklatante Unterschiede aufweisen, dass ernsthaft über die Festlegung eines Nachtwachenschlüssels nachgedacht würde.  Um so mehr freute uns die öffentliche Pressemitteilung der StMGP vom 11. Januar 2015:  „Huml verbessert nächtliche Betreuung in Pflegeheimen. Zudem wird Kontrolle auffälliger Pflegeheime verstärkt.“

Damit ist Bayern das erste Bundesland, das einen Personalschlüssel für den Nachtdienst in Pflegeeinrichtungen vorschreibt, der zudem unserer Forderung nahe kommt.  Konkret heißt es in der neuen Verordnung die uns vorliegt: „Als noch ausreichend erachtet das StMGP einen Nachtwachenschlüssel von einer Pflegekraft für 30 bis 40 Bewohnerinnen und Bewohner. “  Bemerkenswert auch die Begründung: „Der Anteil der dementiell erkrankten Menschen sowie die multimorbiden Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen ist hoch und wird weiter ansteigen. Bei Nichtbeachtung dieses Nachtwachenschlüssels ist im Kontext der tatsächlich vorhandenen Arbeitskraft einer einzelnen Nachtwache daher seitens der FQA  von einer potentiellen Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner auszugehen.“
Im weiteren werden sogar fünf Kriterien  vorgegeben:

Die Ermessensentscheidungen, wie viele Pflegekräfte in der Nacht als ausreichend angesehen werden können bzw. wann die FQA (Heimaufsicht) eher einen Personalschlüssel von bis zu 1:30 einfordert, soll sich insbesondere an folgenden Indikatoren orientieren:

  • Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegestufe II und III überwiegt
  • Hohe Anzahl an immobilen Bewohnerinnen und Bewohnern, die z.B. Hilfe beim Toilettengang benötigen
  • Erkenntnisse über Unruhezustände, z.B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht
  • Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude.
  • Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als zwei Geschosse.

Bei Erfüllung von mindestens drei Kriterien beläuft sich der Nachtwachenschlüssel auf eine Pflegekraft für 30 Bewohnerinnen und Bewohner. Falls weniger als drei Kriterien erfüllt sind oder keines der Kriterien erfüllt ist, wird ein Nachtwachenschlüssel von einer Pflegekraft für je 40 Bewohnerinnen und Bewohner für ausreichend erachtet.

Bei Nichtbeachtung dieses Nachtwachenschlüssels hat die FQA einen Mangel festzustellen.

Damit sind alle Einrichtungen in Bayern gehalten, ab Juli 2015, wenigstens eine Pflegekraft für 30 bis maximal 40 BewohnerInnen und Bewohner einzusetzten. Demnach müsste das Seniorenheim des BRK, das mit der Reduzierung von 4 auf 3 Nachtwachen  für den Hilferuf und unsere Empörung gesorgt hat, nun sogar auf 5 Nachtwachen aufstocken.  Denn die Indikatorenpunkte  1, 4 und 5 treffen dort auf jeden Fall zu. Die anderen beiden sind leider zu ungenau, außerdem schwer zu überprüfen und bleiben damit ins Ermessen gestellt.

Außerdem hat das bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege eine häufigere Überprüfung von Einrichtungen mit bereits angezeigten Mängeln verfügt, hingegen sollen alle anderen Heime turnusgemäß nur noch alle zwei Jahre kontrolliert werden.  Eine Regelung, die grundsätzlich Sinn macht.  Ob diese jedoch die Wirksamkeit  verbessert,  muss angezweifelt werden.  Prüfbehörden, die wie in dem von uns angezeigten Falle nichts wirklich prüfen sondern eher zum Schutz der Heimbetreiber tätig werden, könnte man ganz einsparen. Siehe Beispiel:  Heimaufsicht_BRK140313

Warum bei Nichterfüllung des Nachtwachenschlüssels kein Strafmaß festgelegt wird, sondern nur ein Mangel festzustellen ist, bleibt unverständlich.  Diese Inkonsequenz einer ansonsten wichtigen Schutzbestimmung, ist vermutlich dem Widerstand der HeimbetreiberLobby geschuldet, die das Ministerium milde zu stimmen versucht, im Sinne von: „Kein Grund zur Aufregung, wer den Nachtdienstschlüssel nicht erfüllt hat schlimmstenfalls zu befürchten, dass die Heimaufsicht (FQA), wie zuvor, jedes Jahr nachprüft, ob der Mangel immer noch besteht.“


Weitere Pressemeldungen zum Thema:

Auch der Pflegestammtisch in Passau befasste sich mit dem Nachtdienst: StammtischLandkreisPassauSeite_downloadpdf

Beitrag von Dietrich Mittler-SZ-vom 05.02.2015 zur Nachtdienstsituation und dem Rechtsstreit des Ralf P  (Krankenpfleger im Dauernachtdienst) und dem BRK Seniorenheim.  Ministerin  Huml bestätigt im Gespräch mit der SZ: „Die im BRK Heim in Kronach aufgetretene Nachtdienstproblematik war ein weiterer Anstoß für die nunmehr in Kraft gesetzte Verwaltungsvorschrift.“   Der Landensgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, Leonhard Stärk, beruft sich hingegen auf das Sachverständigengutachtes des Büro Kämmer  sowie darauf, dass die Heimaufsicht nichts zu beanstanden hatte.

Altenpflege-Online:  Mindestpersonalschluessel-fuer-den-Nachtdienst-erntet-grosses-Lob

Interessant in diesem Zusammenhang auch dieser Beitrag aus 2010 von Sven Loerzer  in der Süddeutschen: Fälschungen von Protokollen

Reaktionen der Träger auch diese Verordnung finden Sie unter Heimbetreiber wehren sich   

Fernsehsendungen zu diesem Thema

Bayerische Fernsehen:  „Die Story“  Nachts im Pflegeheim

ARD – Report Mainz: Riskante Nächte im Pflegeheim   14.04.2015

September 2015:  Die Neue Presse -Kronach berichtet:   NP KC (24.09.2015) – Mehr Zeit für die Umstellung  Dazu passend dieser Kommentar einer früheren Nachtwache:   „Im Anhang sende ich euch einen mutmachenden Bericht der Neuen Presse zur regionalen Nachtwachensituation. Das BRK Seniorenhaus Kronach stellt wieder einmal die Ausnahme dar, was mich in meiner schlechten Meinung über dieses Haus erneut bestätigt: Sie warten bis zum letzten Moment und tun nur das Nötigste, nicht das Notwendige.“

Februar 2016:  Die Neue Presse Kronach berichtet. NP KC (27.02.2016) – Neuregelung…
Kommentar A.v.S: Während die Mehrzahl der Einrichtungen in Bayern  bereits Ende 2015 den von der Landesregierung vorgegeben Nachtdienstschlüssel von 1: 30 umsetzt, setzt ausgerechnet das Heim, welches Ministerin Huml zu diesem Eingriff in das Hoheitsrecht der Pflegeselbstverwaltung veranlasst hatte, den Nachtdienst erst im Januar auf 1:40 um.  Da diese absolute Obergrenze nur mit Zustimmung der Heimaufsicht  (FQM) möglich ist, und alleine die baulichen Voraussetzungen im BRK Heim für eine Besetzung von 1:30 sprechen, muss davon ausgegangen werden, dass das Prüforgan (FQM) nach wie vor  die Interessen des Heimbetreibers vertritt, selbst wenn hierdurch die Sicherheit  schutzbedürftiger Bewohner  gefährdet wird.   Träger und Leitung dieses Heimes haben in 2015 einiges unternommen, ihr angeschlagenes Image aufzupolieren. Ihr  neuerliches Feilschen um die schlechtestmögliche Besetzung der Nachtdienste, beweist hingegen, dass die Sicherheit der Bewohner  eine nachrangige Rolle spielt.

 

 

14 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Müller,
    vorab – würden Sie auf den Seiten des Pflege-shv das gesamte Desaster der vollkommen unterbesetzten Nachtpflege verfolgt haben, und nicht nur wahlweise auf einen Kommentar von mir antworten, wüssten Sie auch, dass ich 20 Jahre lang im Dauernachtdienst gearbeitet habe (im BRK-Seniorenhaus in Kronach). Die Reißleine habe ich gezogen, als im Nachtdienst im Rahmen einer Re-Organisation mit Erhöhung der Bettenanzahl von 148 auf 155 und der Erhöhung der einzelnen Wohnbereiche von 7 auf 9 UND der Erhöhung des Betreuungssektors auf zwei Gebäude mit insgesamt 7 Etagen, davon im Neubau 3 Etagen belegt mit 3 x 12 dementen Bewohnern, die Anzahl der während der Nacht anwesenden Pflegekräfte von 4 auf 3 REDUZIERT WURDE! Ihr Kommentar lässt sehr zu wünschen übrig und wenn Sie daran glauben, dass kommendes Jahr mit Erhöhung der Pflegestufen von 3 auf 5 der Pflegesektor BEREICHERT wird, so sage ich Ihnen – er wird nicht bereichert, sondern noch mehr untergraben. Werden die MENSCHEN, die Hilfe benötigen, jetzt schon vorgeführt wie die Äffchen im Zirkus, so werden sie bei 5 Pflegestufen noch mehr dressiert!
    Sie sollten, bevor Sie sich zu der Thematik äußern, vorab die Seiten des Pflege-shv GENAU lesen, damit Sie sich nicht wieder zu derart unqualifizierten Kommentaren hinreißen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Bätz

  2. Nun Frau Bätz dazu möchte ich auch noch meine Gedanken schreiben. Ich bin nun seit 10 Jahren im Altenheimsektor als Leitungskraft tätig. Die Heimträger sollen also etwas machen? Ihnen ist bewusst das wir einen festgelegten Schlüssel für die zu vergebenen Stellen haben. Dieser wird gemeinsam mit den Pflegekassen verhandelt. Alles darüber wird nicht gezahlt? Der Staat muss meiner Meinung nach sehr wohl eingreifen und die Stellenschlüssel anheben und dessen finanzierung sichern. 2016 mag eventuell (ich glaube es erst wenn es da ist …) das neue Pflegestufensystem etwas Erleichterung schaffen, hierzu muss aber auch die Einstufungspolitik seitens des MDK gewollt sein bzw. die Vorgaben eine Steigerung ermöglichen. Die neue Richtlinie ist eine reine, wie von Frau K. völlig korrekt angemerkte, Verschiebung vom Tag- in den Nachtdienst. Irgendwie erinnert mich das fast an die Ansage eines gewissen männlichen Politikers, dass die Träger ja endlich mal Ihre Bücher öffnen sollen. Darum laufen auch viele karitative Einrichtungen in den roten Zahlen (bei der aktuellen Besetzung! natürlich nicht alle … bevor hier etwas verallgemeinert wird). Das sich keine Partei Steuererhöhungen bzw. eine Haushaltsumplanung in diesem Sektor andichten lassen will wird hier natürlich nicht der Grund sein. Diese Verherlichung einer Politikerin, die zwar eine Korrekte Forderung (auch meine Meinung) die aber von ganz anderen Bereich gekommen ist, umgesetzt hat, kann ich aber nicht nachvollziehen. Weil Sie im Gegenzug gar nicht die Ressourcen geschaffen hat diese Forderung problemlos für die Einrichtungsträger umzusetzen. Ein Schlüssel von 1 zu 30 ist in den seltensten Fällen schon vorher erreicht worden. Und bei diesen handelte es sich kaum um große gerontopsychiatrische orientierte Einrichtungen (damit meine ich nicht ein Halber Gang mit 6 Zimmern) die genauso nach SGB XI abgerechnet werden wie das Altenheim mit einigen Rüstigen von nebenan, wo noch ein paar Wohnblocks mit betreuten Wohnen angegliedert hat. Parteifunktionäre, die jeden kritischen Kommentar im Keim ersticken und umpolen wollen, sind mir persönlich suspekt. Es mag war sein das Sie, wo nicht direkt in diesem Sektor arbeitet (das unterstelle ich einfach von der Qualität Ihres Kommentares), anderer Meinung sind. Aber Ihre Meinung teilt in meinen Umfeld, mit vielen praktizierenden Leitungskräften, keine einzige Person. Hiermit verbleibe ich und hoffe aufs nächste Jahr mit dem neuen Pflegemodell … die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

  3. Hallo,
    ich arbeite seit 6 Jahren in der Pflege. In der Regel werden jetzt 3 Nachtwachen eingesetzt, auch bei uns im Pflegeheim. Doch wenn viele krank sind dann schaffen sie immer zu zweit oder sie werden auch mal so eingeplant weil gerade Urlaubszeit ist. Unser Chef sagt nur, das geht schon mal. Die Heimaufsicht und der MDK waren vor ca. 7 Wochen bei uns, ohne jedoch die Dienstpläne zu kontrollieren ob wirklich in der Nacht ausreichend Personal da ist oder auch in der Tagschicht. Wenn es eh keine Konsequenten gibt, ob nun 2 oder 3 in der Nacht arbeiten, dann machen das unsere Chefs so wie sie wollen. Ich mache den Beruf sehr gerne und mir zereißt es immer das Herz, wenn ich keine Zeit für die Bewohnern habe. Den Bewohnern ist manchmal wichtiger das man sie mal umarmt oder zuhört, als das sie gewaschen werden oder mit irgendwas beschäftigt werden ( weil es Vorschrift ist), was sie nicht interessiert, Hauptsache sie liegen oder sitzen da und waren anwesend. Eigentlich müsste ein Politiker mal die Schicht (Früh-Mittag und Nachtschicht) für einen Monat machen, damit sie selbst sehen, wo man unbedingt etwas ändern muss, nicht nur Nachts auch Tagsüber. Aber ich fürchte das wird nie passieren, denn es geht nur ums Geld um mehr nicht. Achja bei uns wird niemand fixiert oder einfach so abgeschossen………..

  4. Was ist denn jetzt bitte die Tatsache? Das das Personal aufgestockt wird oder das bestehendes Personal umdispositioniert wird? Irgendwie war das im Textlaut nicht so ganz ersichtlich?

  5. Puh, Ina – das war jetzt „Frust abgelassen!“.
    Sie haben ja vollkommen Recht, wenn sich nichts ändert ist der „Super-Gau“ vorprogrammiert – A B E R – Ihr Kommentar zum ENDLICH FESTGELEGTEN Nachtdienst-Schlüssel ist vollkommen unangebracht! Pflege findet IMMER über 24 Stunden statt. Bisher war es so, dass – um die Nacht überhaupt „irgendwie“ über die Runden zu bringen – die zu Pflegenden ihren Rhythmus mehr oder weniger „vorgeschrieben“ bekamen. Sei es durch unmenschliche, medikamentöse Verordnungen, oder durch den Zwang anstatt die Toilette oder das Steckbecken für Ausscheidungen die Inkontinenz-Versorgung zu „nutzen“, oder auch den Bewegungsdrang durch Fixierung zu unterbinden. Die Anschuldigung der Nachtdienst würde nun während des Tages fehlen ist indiskutabel, denn, um den ENDLICH erhöhten Personal-Spiegel während der Nacht zu sichern, ist es unumgänglich NEUE Stellen zu schaffen! In jedem Heim wird den Bewohnern eine MENSCHLICHE 24-Stunden Pflege ZUGESICHERT! In der bisherigen Unterbesetzung war das in den meisten Heimen nicht möglich. ALSO LÜGE! Die Heimbetreiber müssen endlich auf den Boden der Tatsachen gebracht werden und das gelingt uns nur GEMEINSAM! Der Gesundheitsministerin Huml bin ich außerordentlich dankbar, dass sie den Mut aufbrachte sich gegen dieses unsäglich Menschen-unwürdige System der Nacht-Betreuung zu wehren!

  6. Na Bravo! Im Nachtdienst weniger Bewohner zu betreuen,finde ich ja super!Up`s, nur der Früh u Spätdienst wird dann ganz schön blöd dastehen!!Warum??Weil der Nachtdienst dann im Früh u Spätdienst wegfällt.Hallo???Weiß unsere Regierung eigentlich was die da tun???Nein, natürlich NICHt, wie auch, wenn man sich nur noch um die Außenpolitik kümmert!!!Ich bin jetzt seid 25 Jahren in der Pflege, auf einer Gerontopsychiatrie, schwere Demenz u Alzheimer und muss sagen,das geht ganz schön an die Substanz bei der Personalbesetzung! Fließband nenne ich das, weil etwas anderes ist es NICHT mehr!!!Na und über die Gehälter muss man gar nicht erst reden!!Undankbar! Wenn das so weiter geht, werden wohl irgendwann gar keine Pk mehr präsent sein.Null Bock auf den immensen Stress,körperlich und psychisch total kaputt!!!Menschenwürde??? Sorry, das habe ich aber anders verstanden!!!Die meißten neuen Pk gehen entweder nach kurzer Zeit wieder oder schwenken um, MDK,Heimaufsicht,Pflegemanagement studieren,etc!!Klasse, nützt nur auf Station NICHTS!!!Wenn hier nicht bald die Politik mal richtig was ändert, sehe ich SCHWARZ!! Innenpolitik, ich glaube das hat unsere Regierung aus ihrem Vokabular gestrichen!!Na und diese Menschen haben sich mal für den Staat aufgeopfert,ha,ha,,,Undank ist der Welten Lohn!!STIMMT!!Leider nützt in unserem Heim ein Streik NICHTS,,zuviele FEIGLINGE!!Das war im Osten(DDR) anders!!!Also weiter bis zum Super-GAU,,,

  7. ich arbeite in einem Altenpflegeheim mit 45 Bewohnern. Bis jetzt wurde die Nachtwache immer von einer Fachkraft allein bewältigt. Lt. des neuen Personalschlüssels müssten es ab Juli 2015 2 PK sein!
    jetzt äusserte unser Chef, dass dieser Personalschlüssel neu verhandelt würde und bis dahin weiterhin nur eine Fachkraft Nachtdienst machen muss. Ich habe diesbezüglich aber nichts in Erfahrung bringen können. Verhält es sich wirklich so???? und ab wann gilt der neue Personalschlüssel für die Nachtwache dann???

  8. Im Herbst 2013 haben wir die Heimleitung von St.Korbinian, Baldham, incl. der Geschäftsführung des Betreibers Caritas gebeten, in einem Heim mit 120 Senioren, untergebracht auf 3 Etagen, Nachts nicht nur 2, sondern besser 3 Pflegekräfte, also wenigstens auf jeder Etage eine Pflegekraft einzuteilen. Diese Bitte wurde abgelehnt!
    Trotz Nachts hilflos im Haus herumirrender Senioren.
    Ich frage mich, was sind das nur für ‚caritative‘ Organisationen?
    Nun freut es mich als Angehöriger zu lesen, dass unsere damalige Forderung zumindest in Bayern ab Juli 2015 durch gesetzliche Vorgaben erfüllt werden soll…

  9. Liebe Pflegekräfte!

    Bevor ihr weiter jammert – auf hohem Niveau und TROTZDEM Tag für Tag und Nacht für Nacht die euch anvertrauten Menschen (ob Altenheim oder Klinik) auf – wenn ihr zu euch selbst ehrlich seid – NIEDRIGSTEM NIVEAU ABFERTIGT, und wenn diese Praktiken ohne Medikamente nicht möglich sind, auch noch MEDIKAMENTÖS RUHIG STELLEN LASST (damit der Arbeitsanfall bewältigt werden kann) und damit den zu Betreuenden JEDE LEBENSQUALITÄT ENTZIEHT, und euch sogar dazu hinreißen lasst Dokumentationen zu FÄLSCHEN und damit Betrug an den Sozialkassen unterstützt, weil ihr Handlungen abzeichnet die ihr aufgrund des Zeitfensters überhaupt nicht leisten könnt —- GEHT ENDLICH AUF ALLE BARRIKADEN —- WEHRT EUCH!
    Ich kann nicht verstehen und auch nicht nachvollziehen, wie man eine derartige Praxis mit seinem Gewissen vereinbaren kann – SCHÄMT IHR EUCH NICHT? Aus ANGST oder BEQUEMLICHKEIT werden Schutzbefohlene zur Zielscheibe unmenschlicher UND ungesetzlicher Handlungen!

    SCHLIEßEN WIR UNS DEM MUT VON MINISTERIN HUML AN – SO UND NICHT ANDERS WERDEN WIR UNSEREN VERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER DEN UNS ANVERTRAUTEN MENSCHEN GERECHT!

    Nur wenn Pflegekräfte UND Angehörige endlich den Mut haben gegen mafiöse Praktiken aufzustehen wird sich auf dem Gesamt-Pflegesektor in Bezug auf Würde und Menschlichkeit etwas ändern!

    Von diesem Kommentar nehme ich all die Heime/Kliniken heraus die es auch gibt – die der Pflege in ihren Häusern nicht GEWINNMAXIMIERUNG sondern MENSCHLICHKEIT zugrunde legen!

  10. Sehr geehrte Frau Ehlert,

    glauben Sie wirklich, dass Pflege und Betreuung nur während des Tages statt zu finden hat? Und nachts werden die Bedürfnisse (sogar die menschlichsten Bedürfnisse) der Bewohner/Patienten ignoriert? Arbeiten Sie auch nach dem Motto „NACHTS SIND ALLE KATZEN GRAU – ES SIEHT UND KONTROLLIERT NIEMAND – NACHTS HABEN DIE ZU BETREUENDEN ZU SCHLAFEN“? Eine sehr „MDK-orientierte“ Einstellung.
    Dass das Personal nicht einfach verschoben werden darf, sondern das Stammpersonal um die zusätzlichen Stellen im Nachtdienst erweitert werden muss, MUSS KONTROLLIERT WERDEN! Alles andere wäre Kontra-produktiv!

  11. das ganze Pflegesystem ist krank und macht uns auch krank. Dann wird uns sogar eine psychosomatische Reha erstmal verweigert
    Jetzt ist Grippewelle, Bewohner und MA krank(wie jeden Februar) …die noch da sind können auch bald nicht mehr!!!
    Jeder will gute Pflege,wir wollen gerne gute Pflege erbringen. Aber es steigen immer mehr Kollegen aus( gehen zum MDK oder Heimaufsicht

  12. Wie sieht der Nachtwachenschlüssel für Krankenhäuser aus? Bisher bis zu 43 Patienten. Nachts wird teilweise auch operiert.Zugänge müssen versorgt werden. OP`Pat. überwacht.Pat. gelagert.Infusionen und Drainagen beobachtet werden. u.s.w Kreislauf–Blutzucker-Kontrollen. Pat. müssen ggf. abgesaugt werden.Demente Patienten liegen auch in Krankenhäusern.Medikamentenverabreichung. Darreichen vom Trinken.

  13. Frau Huml hat bei der Anhebung des Nachtwachenschlüssels leider vergessen, dass das Personal dann am Tag fehlt!!
    Wie sollen die Pflegekräfte, den Qualitätsansprüchen denn noch gerecht werden, wenn dann am Tag noch weniger als das jetzt sowieso schon knapp bemessene Pflegepersonal zur Verfügung steht??
    In der Vergangenheit wurden zwar Personalschlüssel in der Betreuung angepasst, sodass wir unseren Bewohnern immer mehr Aktivitäten anbieten können, leider hilft das der direkten Pflege, die verantwortlich ist für die Grund- und Behandlungspflege, das Wund- und Schmerzmanagement, für das verabreichen für Nahrung und Getränke, für die Medikamentenversorgung, die Dokumentation usw. usw. nur bedingt.
    Haben Sie darüber schon einmal nachgedacht???
    In diesem Bereich sollte endlich einmal angesetzt werden und der Personalschlüssel angehoben werden, um eine adäquate Versorgung der Bewohner sicher zu stellen.
    Und um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern und somit dem Pflegenostand entgegen zu wirken. Mit der geplanten Maßnahme werden wir unter Umständen noch mehr gute Pflegekräfte verlieren, weil sie den hohen Anforderungen nicht mehr gerecht werden können und weil sie aufgrund der zunehmenden körperlichen und psychischen Belastung und dem permanenten Zeitdruck selbst erkranken.
    Und weil sie trotz aller Bemühungen ihre Arbeit nicht so machen können wie sie es möchten und vorallem wie es unsere Bewohner verdient haben.

  14. Also werden in Bayern keine Pflegefachkrafte einsetzt? Da reichen nachts Pflegekräfte, also Helfer etc.??

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